FAQ

Die Stadt Schorndorf betreibt an einigen beliebten "Gassi-Geh-Strecken" in Schorndorf und den Teilorten Spendebehälter für Hundkottüten.
Standorte werden nur dort eingerichtet, wo sich ein "Pate" für diese Spender findet, der für Nachschub an Kotbeuteln sorgt und allgemein "nach dem Rechten schaut".

Ansprechpartner ist der Fachbereich Infrastruktur für alle Belange und Meldungen von Verschmutzungen, Beschädigungen sowie Diebstahl.

Kontakt: infrastruktur(at)schorndorf.de

Flyer Hundekottütenspender (PDF)

Für die Abholung der Hundekottüten sind wir die Zentralen Diensten Schorndorf, Robert-Bosch-Straße 9 zuständig.
Bitte geben Sie vorher telefonisch Bescheid.

Kontakt
Tel.: 07181 48264-0
E-Mail: info(at)zentrale-dienste-schorndorf.de

Die angelegten Staudenflächen sorgten vermehrt für Verwirrung. Gerne finden Sie hier weitere Informationen zum Thema.

Alle Informationen rund um unseren Winterdienst und Ihre Anliegerpflichen finden Sie hier.

Für alle Fragen rund um Abfall-/Entsorgungsfragen, Hausmüll und Grüngut ist die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR zuständig.
Die Öffnungszeiten entnehmen sie bitte der Website der AWRM.

Website der Abfallwirtschaft Rems-Murr

Vor Beginn der Frostperiode (im Herbst) wird das Wasser an den Wasserschöpfstellen abgestellt.
Nach Beendigung der Frostperiode  wird das Wasser wieder angestellt, sobald nicht mehr mit Spätfrösten zu rechnen ist (im Frühjahr, je nach Wetterlage).
Auf allen Friedhöfen ist jedoch ganzjährig ein frostsicherer Wasserhahn, meist am Friedhofsgebäude/Aussegnungshalle, in Betrieb.

Fast nichts ist schlimmer für einen Tierhalter, als nicht zu wissen, was mit seinem Tier passiert ist. Als Infrastrukturdienstleister der Stadt Schorndorf sind wir, die ZDS, für die Entfernung von Tierkadavern auf öffentlichen Flächen innerhalb der Gemarkung zuständig. 

Wir von den Zentralen Diensten sind dazu verpflichtet, wenn uns die Polizei über ein verunglücktes Tier informiert, dieses umgehend von der Straße zu entfernen. Wir Prüfen mit einem Chiplesegerät und FINDEFIX ob das Tier gechipt ist und versuchen so den Besitzer zu ermitteln.Die ZDS ist verpflichtet ein verunglücktes Tier zeitnah dem Konfiskat zuzuführen. Ist ein Tier einmal dem Konfiskat zugeführt, kann es aus seuchenschutzgründen nicht mehr entnommen werden.

Im besten Falle ermöglicht uns das Chiplesegerät eine Übergabe an den Halter durchzuführen, sofern es der Zustand des Kadavers zulässt. Wenigsten aber bleibt dem Besitzer die Gewissheit, was mit seinem Tier passiert ist. Mit dieser Maßnahme möchten die Zentralen Dienste dazu beitragen, dass Tierhalter nicht mehr im Ungewissen, über den Verbleib ihres Haustieres zurückgelassen werden.

Baumfällungen:

Die Stadt Schorndorf hat keine Baumschutzsatzung. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung (Naturschutz) auf Bundes und Länderebene zu beachten.

Lichtraumprofil-, Hecken- und Gehölzschnitt:

Normaler Pflegeschnitt sowie Obstbaumschnitt ist grundsätzlich das ganze Jahr über erlaubt, auch hier ist die Gesetzgebung (Naturschutz) auf Bundes und Länderebene zu beachten, d.h. kein wildlebendes Tier z.B. brütende Vögel, ist durch die Maßnahme zu beeinträchtigen.

Rodungen/Gehölze "auf Stock setzen" sollten aus Gründen des Naturschutzes grundsätzlich auf das Winterhalbjahr (November bis Februar) beschränkt werden. Bei größeren Maßnahmen sollte abschnittsweise vorgegangen werden.

Informationen und Zuständigkeit:

Landratsamt Waiblingen - Untere Naturschutzbehörde

In manchen Wohngebieten weist der Bebauungsplan ein sog. "Pflanzgebot" aus.
Das heißt, dass z.B. nach einer notwendigen Baumfällung ein Baum nachgepflanzt werden muss.

Baurechtliche Auskünfte erteilt der Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht.

Zur Website der Stadt Schorndorf

Die Streuobstwiesen sind uns Auftrag und Verpflichtung zugleich. Streuobstwiesen mit ihren hochstämmigen Obstbäumen haben einen hohen ökologischen Wert, sie bieten Lebensraum für mehr als 5000 Tier- und Pflanzenarten. Genau dieser wertvolle Lebensraum der Streuobstwiesen liegt uns am Herzen. Diesen Schatz möchten wir unseren Kindern und Jugendlichen beziehungsweise der ganzen Bevölkerung näherbringen. Im Herbst sammeln wir gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen aus Schorndorfer Kindergärten und Schulen ehrenamtlich die städtischen Äpfel auf. Unser Kooperationspartner, die Fruchtsaftkelterei Ricker übernimmt die Verarbeitung. Von Anfang an unterstützten uns unsere Asylsuchenden. Der Erlös dieses Projekts dient dem Erhalt der Streuobstwiesen zum Beispiel Schnittkurse und Nachpflanzung und ist für die Unterstützung von verschiedenen sozialen Aufgaben in unserer Stadt bestimmt.

Die Projektgruppe und den „Schorndorfer Apfelsaft“ und „Schorndorfer Honig“ gibt es seit 2012. Werden Sie Teil dieses Projekts und engagieren Sie sich mit uns für den Erhalt der Kulturlandschaft der Streuobstwiesen mit ihrer Biodiversität. „Schorndorfer Apfelsaft“ und „Schorndorfer Honig“ sind ein Genusserlebnis.

Ansprechperson: Ruth Wagner-Jung, Jung.Schorndorf(at)t-online.de

Zuständiger Ansprechpartner ist der Fachbereich Infrastruktur

E-Mail: infrastruktur(at)schorndorf.de

Zuständiger Ansprechpartner ist der Fachbereich Infrastruktur

E-Mail: infrastruktur(at)schorndorf.de

Die Zentralen Dienste vermieten mobile Absperr- und Beschilderungseinrichtungen für Privat, z.B. Haltverbote bei Umzügen, Containeraufstellungen, Baustellen.

Bitte denken Sie bereits bei Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung beim Ordnungsamt daran:

Wenn Sie Absperrmaterial oder Schilder benötigen, bitte rechtzeitig das Material bei uns reservieren. Wir benötigen, je nach Menge des Materials, eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Tagen.

Reservierung und Kontakt:
Zentrale Dienste Schorndorf

Tel.: 07181 48264-0
E-Mail: info(at)zentrale-dienste-schorndorf.de

Download der Mietpreisliste (pdf)

Download des Auftragsblattes (pdf)

Immer wieder erreichen uns Fragen über die unterschiedlichen Pflegeintervalle  an Grünflächen. Es kann z.B. vorkommen, dass ein Spielplatz zu einem Zeitpunkt gemäht wird, die direkt daneben liegende Wiese jedoch nicht.

Die Pflegeintensität, wird bestimmt durch den Gebrauchsnutzen und den Zweck der Grünfläche. Alle städtischen Grünflächen sind in drei Pflegestufen unterteilt:

Pflegestufe 1 sind stark frequentierte, repräsentative Grünflächen mit einer hohen Nutzungsintensität wie z. B. Parks oder Friedhöfe.

Pflegestufe 2 sind Grünflächen, die keine überhöhte Nutzung erfahren. Sie müssen in erster Linie einen sauberen Eindruck hinterlassen und verkehrssicher sein. Z. B. Kindergärten, Schulen, Sportanlagen.

Pflegestufe 3 sind sowohl einfach gestaltete Flächen – meist außerhalb der Innenstadt – vorwiegend in Wohn- und Gewerbegebieten sowie an peripheren Standorten mit eingeschränktem Nutzerkreis ohne naturschutzfachlichen Grünwert, Verkehrsgrün oder Restflächen, die eher verwaltet als genutzt werden, als auch Grünflächen im Außenbereich, welche der landwirtschaftlichen Nutzung oder der Gewässerunterhaltung unterliegen sowie naturschutzfachlich relevante oder geförderte Flächen. Z.B. Grünland, Acker, Streuobst, Gewässerbegleitstreifen, Flächen für Ausgleichs-, CEF- und Ökokonto-Maßnahmen, Straßennebenflächen, usw.